Knochenmarkbiopsie

Knochenmarkbiopsie, Histologie, Immuno­phäno­typisie­rung

Die Entnahme einer Gewebeprobe (= Biopsie oder Punktion) ist etwas unangenehm und sieht vielleicht besorgnis­erregend aus. Es ist aber die wichtigste und aussage­kräftigste Diagnose­methode und daher notwendig. Fast immer entnimmt man bei Erwachsenen die Probe dem Knochenmark (Knochenmarkbiopsie), in der Regel vom Beckenknochen, wo es relativ leicht zugänglich ist. Andere Gewebe oder Organe beprobt man nur selten, weil weniger aussage­kräftig und noch nicht ausreichend standardisiert.

Wegen dem fleckenartigen, unregelmässigen Verteilungs­muster mutierter Mastzellen im Knochen­mark gelingt es bei etwa jeder sechsten Knochen­mark­biopsie eines SM-Patienten nicht, eine Stelle mit veränderten Mastzellen zu treffen. Im Zweifelsfall sind zwei Biopsien (bilateral) notwendig. [Butterfield and Li 2004]

Die Gewebe­probe wird mit immuno­histo­chemi­schen Markern eingefärbt, um die veränderten (neoplasti­schen) Mastzellen besser sichtbar und von anderen Zellen unter­scheidbar zu machen. Unter anderem verwendet man Tryptase als Marker, weil sie von allen Mastzellen unabhängig von ihrem Reife­stadium oder Aktivie­rungs­grad exprimiert wird. Solche immuno­histo­chemi­schen Färbe­tech­niken, die gezielt bestimmte Stoffe anfärben, helfen beim Erkennen, ob die Zelle normal funktioniert oder bestimmte Stoffe in abnormalen Mengen herstellt. Auch die Form der Mastzellen dient als Kriterium.

(Quelle:www.histaminintoleranz.ch)


 

Durchführung

Die spezielle Untersuchung, welche am Knochenmark durchgeführt wird, bezeichnet man mit dem medizinischen Begriff der Knochenmarkbiopsie. Die Biopsie an sich ist die Entnahme von Gewebeproben.

Bei der Knochenmarkbiopsie findet diese Entnahme hauptsächlich aus dem hinteren Beckenkamm des Patienten statt, aus dem der Arzt eine geringe Menge an Knochenmark entnimmt.

Diese Entnahme läuft wie folgt ab: Der Patient legt sich zumeist auf den Bauch oder auf die Seite mit angewinkelten Beinen. Der Arzt desinfiziert und betäubt dann die Stelle örtlich, welche punktiert werden soll.

Mit einer speziellen Nadel sticht der Arzt nun unter die Haut und durch die Knochensubstanz bis in das Knochenmark ein, um im Folgenden die Gewebeprobe zu entnehmen.

Komplikationen

Auch wenn die Knochenmarkbiopsie relativ ungefährlich im Gegensatz zu einigen anderen Punktionen ist, so kann es dennoch zu Nebenwirkungen wie zum Beispiel

Synonyme

Punktion / Biopsie von Knochenmark

Grundlagen

Bei einer Knochenmarkpunktion handelt es sich um eine Entnahme von Knochenmark (bzw. Knochen), welches anschließend histologisch (feingeweblich) und mikroskopisch untersucht wird. Entnommen wird die Knochenmarksprobe in der Regel aus dem Brustbein (also sternal) oder dem Beckenknochen (meist aus dem Beckenkamm). Die mikroskopische Untersuchung soll Art und Ausmaß einer Erkrankung genau analysieren, um somit das geeigneteste Therapieschema für den Patienten zu planen. Bei der Durchführung wird zunächst die Haut desinfiziert (also von Hautkeimen befreit) und die vorgesehene Entnahmestelle (Punktionsstelle) örtlich mit einem Lokalanästhetikum betäubt. Nach ausreichender Einwirkzeit des Betäubungsmittels punktiert der Arzt zur zytologischen Untersuchung (Untersuchung der blutbildenden Zellen) zunächst den Knochen mit einer Spezialnadel und saugt dann über eine der Punktionsnadel aufgesetzten Spritze eine kleine Menge Blut aus dem Knochenmark an; man spricht von der sogenannten Knochenmarkpunktion. Dabei ist das Einführen dieser Punktionsnadel in der Regel schmerzfrei, dagegen kann das Ansaugen des Knochenmarks selbst einen kurzen, nicht selten heftigen Schmerz hervorrufen. Deshalb ist es in einzelnen Fällen gerechtfertigt, ein Beruhigungs- und/oder Schmerzmittel zu verabreichen. Bei männlichen Patienten mit geplanter Punktion des Brustbeins, die eine starke Behaarung im Brustbereich aufweisen, wird zuvor die Punktionsstelle rasiert. Schließlich folgt dann die Knochen- oder Knochenmarkbiopsie zur Gewinnung der Gewebeprobe für die feingewebliche, also histologische Untersuchung. Hierfür entnimmt der Arzt mit einem speziellen Schneidgewinde ein zylindrisch geformtes Stück Knochen mit Knochenmark, das ein bis zwei Zentimeter lang ist. Erfolgt die Entnahme aus dem Beckenkamm, spricht der Mediziner von einer Myelotomie. Die Entnahme des Knochenzylinders selbst ist in der Regel schmerzfrei. Nur das Einführen des Schneidgewindes kann als unangenehm oder schmerzhaft empfunden werden. Auch hier sollte der Arzt ein Schmerz- und/oder Beruhigungsmittel verabreichen.

Indikationen

  • Hämatologische Erkrankung

  • Knochenmarkinfiltration bei bösartigen Tumoren

Solch eine Untersuchung ist durchzuführen, wenn ein Verdacht auf eine hämatologische Erkrankung, also eine Erkrankung des Blut bildenden Systems, besteht. Des weiteren dient sie der Verlaufskontrolle bei hämatologisch Erkrankten, die bereits therapiert werden. Ein weiterer Grund ist die Beurteilung einer Knochenmarkinfiltration bei bösartigen Tumoren, wie zum Beispiel beim Mamma-Karzinom (Brustkrebs), beim Prostata-Karzinom, beim Lungen-Karzinom und bei weiteren, die bevorzugt in den Knochen bzw. in das Knochenmark metastasieren (also bösartige Tochtergeschwülste bilden).

Beurteilung

Der Pathologe sieht bei der Untersuchung eines gesunden Menschen eine normale Anzahl an sog. Stammzellen, Vorläuferzellen der roten und weißen Blutzellen und der Blutplättchen, die zudem eine normale Morphologie, sprich normale Zellgröße, normale Zellteilungsrate und einen unauffälligen Zellkern vorweisen. Ferner ist das Blut bildende Knochenmark altersentsprechend, d. h. es ist mit zunehmendem Alter mehr und mehr durch Fettzellen ersetzt; der Mediziner spricht dann vom Fettmark. Aufgrund verschiedenster Erkrankungen oder äußerer Einflüsse kann es zu pathologischen (krankhaften) Veränderungen des Knochenmarks kommen. So findet man bei bösartigen Erkrankungen zum Beispiel das vermehrte Auftreten von mehrkernigen Zellen. Diese zeigen auch unterschiedliche Formen, Größen und Veränderungen, sodass sie vom Pathologen als gut über wenig differenziert bis hin zu entdifferenziert bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang bedeutet eine weniger differenzierte Zelle eine schlechtere Prognose. Die Zellen zeigen eine gesteigerte Zellteilungsrate (Mitoserate), die Zellkerne der Stammzellen und Vorläuferzellen sind unterschiedlich geformt bzw. groß, zudem sind die normalen Zellen des Knochenmarks verdrängt und durch atypische Zellen ersetzt. Eine andere das Knochenmark betreffende Veränderung ist das sog. Knochenmarkversagen. Der Arzt spricht von der aplastischen Anämie mit dem Fehlen oder der zahlenmäßigen Reduktion der im Knochenmark physiologisch vorkommenden Zellen. Der Pathologe kann bei der histopathologischen Untersuchung unterscheiden, ob nur eine Zellreihe (die der roten oder weißen Zellen oder der Blutplättchen) oder alle Zellreihen im Knochenmark betroffen sind. Im letzteren Falle spricht der Pathologe von einer Panzytopenie. Ursachen können sein: Medikamente (z. B. Chloramphenicol, Phenylbutazon u. a., nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR), Goldpräparate, Colchicin, Phenytoin u. a.), toxisch wirksame Stoffe wie vor allem Benzol, ferner ionisierende Substanzen/Strahlen und Virusinfekte. Meist aber ist die Ursache unbekannt (idiopathische Form). Bei einer weiteren Erkrankungsform kommt es zu einer hochgradigen Verödung des Blut bildenden Knochenmarkes durch Bildung und Einlagerung von Bindegewebe (Markfibrose); die Ursache dieser Erkrankung namens Osteomyelosklerose ist unbekannt.

Kontraindikationen

  • Gerinnungsstörung

  • Infektion

Beim Bestehen einer Gerinnungsstörung sowie bei einer lokalen Infektion ist die Knochenmarkspunktion nicht durchführbar.

Risiken

  • Nachblutung, Bluterguss

  • Infektion

  • Verletzung von Haut, Weichteilen, Nerven und Nachbarorganen

Die Punktion ist in der Regel ein risikoarmes Verfahren. Doch auch bei sorgfältigster Vorgehensweise kann es in Einzelfällen zu Komplikationen kommen. In diesem Zusammenhang müssen erwähnt werden: Nachblutungen, Blutergüsse oder Infektionen an der Punktionsstelle, die in den meisten Fällen durch einfachen Druck mit Kissen auf die Einstichstelle bzw. durch Antibiotikagabe gut zu beheben sind oder auch gar keiner Behandlung bedürfen. In den seltensten Fällen können Haut, Weichteile und Nerven verletzt werden mit der Folge von Taubheitsgefühl, lang anhaltenden Schmerzen oder örtlichen Entzündungen. Auch kann es zu einer Beeinträchtigung der Atemfunktion bis hin zum Atemstillstand bei der Verabreichung von Schmerz- und/oder Beruhigungsmitteln kommen, was sehr selten geschieht. Beschrieben werden auch Überempfindlichkeitsreaktionen auf das lokale Anästhetikum. Sehr selten können Nachbarorgane verletzt werden, die in unmittelbarer Nähe der Entnahmestelle liegen, so zum Beispiel das Rippenfell, die Lunge, das Herz und der Darm. Diese Verletzungen machen dann weiterführende Maßnahmen, ggf. eine Operation, erforderlich. Vor der Durchführung des diagnostischen Eingriffs bespricht der Arzt die Notwendigkeit und Durchführung des geplanten Vorhabens. Der Patient wird über typische Risiken und Folgen unterrichtet.

 

   
     
     

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